Wednesday 5 May 2010

Zurücksetzten? Also auch nicht Vorstufen?

Toll, einmal in der Klasse, immer in der Klasse. Egal was. … Stoff, Lehrer, private Probleme, die Lehrer machen das ja, individuell …

Viele Beispiele, in denen eine "Versetzung" nur Gutes gebracht hat. So eine Entscheidung wird ja nicht leichtsinnig gefällt, von keinem. Und sollte es das geben, wird es das weiter geben; so wie Eltern ih Kind am Sonnabend in die Notaufnahme bringen mit befremdlichen Symptomen, damit das Kind am Wochenende betreut ist (WOW, das hat ein Unfallarzt erzählt, meine Güte, da bin ich noch nie drauf gekommen) Bizarr.

Jedenfalls sehe ich keine Vorteil, wenn es kein Zurückstufen gibt. So kann es ja wohl auch kein Vorstufen geben. Ich hatte ein Mädchen in der Klasse, die vorgestuft wurde. Gut so, dort konnte sie zeigen was sie konnte und wir fanden sie auch nicht mehr doof, weil sie immer alles besser wusste.

Gegen die Schulreform, so wie sie ist.
Gemeinesames lernen länger als jetzt, gerne, aber nicht so.
Goetsch hatte für alles Notfallantworten, wenn Eltern jetzige Probleme im neuen Schulsystem zur Lösung aussetzten. Na denn mal los.

Ich gehe wählen!

5.5.2010 MOPO

ARCHIV: Hamburgs Schulreform
 http://archiv.mopo.de/archiv/2010/20100505/hamburg/politik/verstossen_politiker_gegen_verfassung.html

Verstoßen Politiker gegen Verfassung?

RENATE PINZKE
Die Gegenvorlage des Bürgerschaftspräsidenten zum Volksentscheid der Initiative "Wir wollen lernen" sorgt für Ärger. Der Vorschlag des Parlaments mit dem Titel "Für eine bessere Schule" sei irreführend und möglicherweise sogar verfassungswidrig, so Walter Scheuerl, Sprecher der Initiative. Heute soll der Text, mit dem die Parteien für die sechsjährige Primarschule werben wollen, in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Die Initiative betont, sie setze sich seit ihrer Gründung im Mai 2008 für eine bessere Schule ein. Deshalb sei die von den Parteien geplante Bezeichnung "Für eine bessere Schule" unfair und irreführend. "Sie legt es darauf an, die Wähler zu verwirren und die Stimmen auf die Gegenvorlage der Bürgerschaftsparteien zu lenken", schimpft Scheuerl. Verfassungsrechtler Ulrich Karpen setzt noch einen drauf: Er verurteilt die Vorlage der Parteien als verfassungswidrig. Sie würde gleich gegen drei verfassungsrechtliche Verbote verstoßen: das Verbot, Abstimmungsteilnehmer irrezuführen, die Verantwortung der Bürgerschaft, verantwortlich und gewissenhaft zu agieren, sowie das Gebot der Waffengleichheit - die Initiative müsste ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Vorlage für die Stimmzettel um eine zusätzlich Überschrift ergänzen zu können.

Weder aus den Fraktionen noch aus der Bürgerschaftskanzlei gab es dazu einen Kommentar. Nur so viel: Die Vorlage sei noch in Bearbeitung. Das Wirrwarr hat einen Grund: Da die CDU sich weigert, mit der Linkspartei einen gemeinsamen Bürgerschaftsantrag zum Volksentscheid zu verfassen und zu verabschieden, muss nun Bürgerschaftspräsident Lutz Mohaupt einspringen. In seinem Namen werden die Parteien dann in die Abstimmung gehen.