Thursday 8 April 2010

Na denn kuck mal hier

Die Goetsch-Pläne
Der Gesetzentwurf, mit dem Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) in Hamburg das
Elternwahlrecht abschaffen und die 6-jährige Primarschule einführen möchte, wurde als
Senatsvorlage mit der Bürscherschafts-Drucksache Drs. 19/3195 in die Hamburgische
Bürgerschaft eingebracht. Am 7. Oktober 2009 haben die Fraktionen der GAL und der CDU
gemeinsam mit Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaftssitzung vom 7.
Oktober 2009 sogleich in Erster und Zweiter Lesung gegen die Stimmen der großen
Mehrheit der SPD verabschiedet. Den Text dieses Primarschul-Gesetzes finden Sie hier:
HmbGVBl. Nr. 48 v. 27.10.2009. Ist unser Volksgesetzgebungsverfahren erfolgreich,
wird das am 7. Oktober 2009 zunächst von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz in
den wesentlichen Punkten (Abschaffung des Elternwahlrechts und Verlängerung der
Grundschulzeit auf 6 Jahre) hinfällig,
Das Primarschul-Gesetz leidet an zahlreichen inhaltlichen und fachlichen Mängeln. Hier
finden Sie eine ausführliche und übersichtliche:
Gegenüberstellung der Mängel und Einwendungen zum „Entwurf eine Gesetzes zur
Änderung des Hamburgerischen Schulgesetzes (Hamburgische Bürgerschaft Drs. 19/3195)“
______________________________________________
Das sog. Rahmenkonzept
Das Primarschul-Gesetz selbst enthält jedoch nur ansatzweise Andeutungen dazu, wie sich
die Schulsenatorin und ihre Planungsgruppe die "Primarschulen" vorstellen. Nähreres dazu
erfährt man indes im sog. Rahmenkonzept.
Am 2. Februar 2009 hat Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) das sog. "Rahmenkonzept"
ihrer Primarschul-Pläne vorgestellt:
Das schön klingende Versprechen vom "längeren gemeinsamen Lernen" entpuppt sich
danach als Konzept für eine Schulstruktur, die für die betroffenen Kinder neben der
Abschaffung der Gesamtschulen in erster Linie eines bedeutet: ein langes einsames
Lernen!
Der Kern des "Rahmenkonzepts" findet sich in den Erläuterungen der Behördenpläne zur
Primarschule auf den Seiten 10ff.:
1. Primarschulen mit bis zu 4 Standorten
Die Behörde plant Primarschulen mit bis zu 4 Standorten (siehe S. 11.: "So ist es zum
Beispiel möglich, an zwei oder drei Standorten Grundstufen unter je einer Abteilungsleitung
und an einem weiteren Standort die gemeinsame Unterstufe einzurichten.").
2. Klassen werden abgeschafft
Klassen und die damit verbundene starke soziale Bindung zu Klassenkameraden und
Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer soll es künftig nicht mehr geben (siehe S. 11, rechte
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
Spalte: "Eine auf Dauer angelegte Trennung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene
Klassen oder Lerngruppen ist nicht vorgesehen."). Dies benachteiligt vor allem die
lernschwächeren Kinder und Kinder mit ADS bzw. ADHS, da diese Kinder besonders auf
eine starke persönliche Beziehung in ihrer Lerngruppe angewiesen sind.
3. Jahrgangsübergreifender Unterricht über 3 Altersstufen
Die Kinder sollen schon "in der Grundstufe der Primarschule nach Möglichkeit
jahrgangsübergreifend unterrichtet" werden (S. 11, linke Spalte), und zwar möglichst über
3 Jahrgänge hinweg (siehe S. 11, rechte Spalte: "… besonders wirksam…, wenn mehr als
zwei Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden.").
4. Zurückbleiben der lernschwächeren Schüler
Das ursprünglich angekündigte Konzept der Förderung der schwächeren Schüler durch die
besseren Mitschüler hat die Behörde aufgegeben. Stattdessen soll die "Verweildauer" in
der Primarschule für die stärkeren Schüler auf bis zu 2 x 2 Jahre verkürzt werden
(Grundstufe und Unterstufe jeweils: "mindestens zwei höchstens vier Jahre"; S. 11, rechte
Spalte).
5. Statt Klassenlehrern künftig nur noch "Jahrgangsteams"
Die Betreuung der Kinder soll auf Grund der Abschaffung der Klassen künftig durch
"Jahrgangsteams" von 7-10 Lehrkräften oder noch "größeren Gruppen" (S. 15, linke
Spalte) erfolgen. Das einzelne Kind soll sich also künftig in jahrgangsübergreifenden
Lerngruppen an mehreren Standorten einer Primarschule zurecht finden und seine
Lernberichte von wechselnden Lehrer-"Jahrgangsteams" erhalten. Eine kontinuierliche
Beobachtung der individuellen Lernentwicklung wird damit faktisch erschwert.
6. Nur noch jährliche "Lerntentwicklungsberichte"
Es sollen zwar in "allen Jahrgangsstufen … mindestens zwei Lernentwicklungsgespräche"
mit den Eltern stattfinden, "die in eine schriftliche Lernvereinbarung zwischen der Schülerin
oder dem Schüler, den Eltern und den Lehrkräften münden" (S. 14, linke Spalte). Statt
halbjährlicher Zeugnisse sollen jedoch in den Jahrgangsstufen 0 bis 6 jeweils nur noch
"am Ende des Schuljahres Lernentwicklungsberichte erstellt" werden, bei denen am
Ende der Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 die "erreichten Kompetenzniveaus" zusätzlich in einem
Punktesystem "aufweisen". Noten enthält erst der für die Übergangsentscheidung auf
die weiterführende Schule maßgebliche Lernentwicklungsbericht am Ende des ersten
Halbjahres in Jahrgangsstufe 6 (S. 14, linke Spalte).
Durch diese Verschriftlichung der Lernstandsbewertung werden alle Kinder benachteiligt,
deren Eltern nicht in der Lage sind, sprachlich feinsinnig formulierte
Lernentwicklungsberichte in ihrem wahren Bedeutungsgehalt zu verstehen. Das
benachteiligt Kinder mit Migrationshintergrund ebenso wie zahlreiche andere Kinder. Die für
jeden verständliche Vergabe von Noten am Ende des ersten Halbjahres in
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
Jahrgangsstufe 6 kommt zu spät. Denn eine Reaktion der von schlechten Noten ihrer
Kinder betroffenen Eltern und eine Abhilfe sind zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr möglich.
7. Schulformentscheidung der Zeugniskonferenz
Die Behörde sieht drei Kriterien für die verbindliche Schulformentscheidung der
Zeugniskonferenz in Jahrgangsstufe 6 vor, die "gewichtet" in die Entscheidung einfließen
sollen; wie diese "Gewichtung" erfolgen soll, bleibt offen, lässt der Behörde also einen
breiten Steuerungsspielraum:
(1) Erstes Element ist der am Ende des ersten Halbjahres in Jahrgangsstufe 6 erstellte
"Lernentwicklungsbericht": Im Durchschnitt aller Fächer sowie in mindestens zwei der drei
Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen "die in den Rahmenplänen festgelegten
kompetenzorientierten Anforderungen erreicht sein"; welche das sind, ist einstweilen offen
(S. 16, rechte Spalte).
(2) Zweites Element sollen "valide Kompetenzfeststellungsverfahren in Deutsch,
Mathematik und Englisch" sein, für welche derzeit noch "empirisch belastbare Tests zur
Individualdiagnostik entwickelt" werden (S. 17, linke Spalte). Letzteres ist ein Widerspruch in
sich, da ein erst noch zu entwickelnder Test erst nach einigen Jahren praktischer
Anwendung zeigt, ob er empirisch belastbar ist - oder vielleicht nichts taugt. Diese Tests
sollen am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 (also etwa im Dezember)
angewendet werden.
(3) Drittes Element sollen "die Einschätzungen der Lehrerinnen und Lehrer in Bezug
auf überfachliche und soziale Kompetenzen (wie Lernstrategien und
Selbstwirksamkeitsüberzeugungen)" sein (S. 17, linke Spalte). Dieses Element soll, wie
bei der Vorstellung des Konzeptes von einem Behördenvertreter erläutert wurde, besonders
stark "gewichtet" (siehe oben) werden.
8. Entmündigung der Eltern
Die Eltern sollen nur dadurch einbezogen werden, dass die "erreichten fachlichen,
überfachlichen und sozialen Kompetenzen in Verbindung mit dem Lernentwicklungsbericht"
in einem "ausführlichen und verbindlichen Gespräch" Anfang Januar erörtert werden, in dem
"gemeinsam über den weiteren Bildungsweg des Kindes beraten wird" (S. 17 linke Spalte).
Anschließend entscheidet "im Januar ... die Zeugniskonferenz über die vorläufige
Übergangsberechtigung zum Gymnasium" (S. 17, linke Spalte). Sind die Eltern mit dem
Beschluss nicht einverstanden, können sie ein "besonderes Aufnahmeverfahren"
beantragen, in dem "alle Dokumente erneut geprüft" werden, "die Lehrkräfte aus der
Primarschule" und die "Lehrkräfte aus dem Gymnasium" sowie der Schüler und seine Eltern
selbst "einbezogen" werden. "Im Anschluss wird eine endgültige Entscheidung über die
Erteilung der Übergangsberechtigung getroffen" (S. 17, linke Spalte; das Konzept lässt
offen, von wem).
Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Eltern - und zwar gerade Eltern aus eher
"bildungsnahen" Familien - sich trauen würden, ein solches "besonderes
Aufnahmeverfahren" zu beantragen.
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
9. Fazit: Langes einsames Lernen
Zusammenfassend läst sich festhalten, dass das Rahmenkonzept im Falle seiner
Umsetzung zu einer Verstärkung der sozialen Disparitäten führen wird, vor allem aber
durch die Kombination der folgenden Strukturen:
- Abschaffung der Klassen
- Einführung eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts
- an mehren Schulstandorten
- bei gleichzeitiger Einführung von Lehrer-"Jahrgangsteams"
die Schulen zu einem Ort der möglichen Vereinsamung vieler Kinder, und zwar gerade der
sozial ohnehin benachteiligten Familien, machen würde.
Von der von Frau Senatorin Goetsch viel beschworenen Idee eines angeblichen "längeren
gemeinsamen Lernens" ist ein Rumpfkonzept geblieben, das für die betroffenen Kinder in
den ersten Schuljahren ein "langes einsames Lernen" bedeuten würde.
Nur Kinder, die schon im Alter von 6 oder 7 Jahren sozial stark und selbstbewusst genug
sind,
- um sich in einem jahrgangsübergreifenden Kurssystem zurecht zu finden
- und mit Unterricht ohne Klassenfreunde und Klassenlehrerin,
- dafür aber an mehreren Schulstandorten einer Primarschule
klar zu kommen, würden hier bestehen können. Tausende Kinder würden aber auf der
Strecke bleiben.

No comments:

Post a Comment