Friday, 20 August 2010

Keine Schulreform, aber …

… aber die Schulleitung hat dennoch unsere 4. Klasse aus der Grundschule geworfen. Nicht dass nicht genug Platz da gewesen wäre, aber die Schulleitung verkalkuliert sich JEDESMAL. Nein, wie schon letztes Jahr keine zwei Vorschulklassen entstanden, werden dieses Jahr auch KEINE drei ersten Klassen entstehen. Aber aus diesem Grund sollten die vierten Klassen (2 davon) in die grosse weiterführende Schule umziehen.

Na toll, meine 9 jährige Tochter zwischen den bis zu 18 jährigen und älteren Schülern. Ja, ich weiss, nach der 4ten würden die Kinder dann sowieso auf eine andere Schule kommen. Ja, und dort werden dann natürlich auch grössere Kinder "mitspielen". Ja, das stimmt, aber nicht auf DIE Schule. Sorry, aber egal was aus meinem Kind wird, es geht nicht auf eine Schule mit über 1800 Kindern (und sehr alten Jugendlichen, die es immer noch nicht geschafft haben). Auf alle Fälle nicht nach der 4ten Klasse. Also sage ich nicht "nie", aber hoffe, dass sie dort auch nicht  in späteren Jahren hin muss und mit denen, die-es-immer-noch-nicht-geschafft-haben, versuchen muss.

Toll, und die Klassenlehrerin, die hinsichtlich der Schulreform gesagt hat, dass sie lieber eine neue Klasse übernimmt, als zu pendeln, kommt natürlich auch nicht, trotzdem die Schulreform ja nicht durchgekommen ist. Blöde Kuh, die Kinder vermissen sie und ich finde es einfach nur eine Sauerei.

Aber egal, Hauptsache die Schulleitung hat es geschafft, dass zu machen was für sie am Besten ist, eben für die Schulleitung, nicht einmal für die Schule, denn das ist auf alle Fälle klar, die Folgeklassen werden NICHT diesen Schritt gehen, denn sonst kann sich die Schulleitung ihre Schule ans Knie nageln, wer schult sein Kind da ein, wo bekannt ist, dass die Kinder vor der Umschulung in die weiterführende Schulen noch einen Ortswechsel in eine RIESEN Schule machen …

Oh, und der Unterricht kann spätestens Mitte nächster Woche anfangen, da das Mobiliar noch nicht da ist und von den sechs Toiletten nur eine "fertig" ist eine coed Toilette, wie die Lehrerin verlauten liess …


pest pest pest …

Aber wie alles, werden wir auch das durchstehen. Oder vielleicht zieht die Klasse ja noch einmal um, nämlich zurück, weil die ersten Klassen am alten Standort eindeutig NICHT drei sind, sondern zwei und somit kein Grund besteht die 4. Klassen in der gr. Schule zu lassen. Wer weiss, welche Kosten dort überschritten werden?

Wednesday, 23 June 2010

Schulreform Gedanken

warum soll ein Schüler in einer besseren Lage sein nach sechs Jahren Schule, als er/sie es nach vier Jahren ist. Wo helfen dem sogenannten benachteiligten Kind die zwei Jahre wirklich.

Und warum wird unterschätzt, dass eine Familie mit Bildung ihre Kinder immer versuchen werden auf eine bessere Schule zu bringen und eine Familie mit Schwierigkeiten in jeglicher Form sich eher um andere Dinge als lange Schulwege und Schulische Unterstützung kümmern.

Und warum sieht man es nicht einfach mal von der anderen Seite und sieht nicht die "armen Zurückgelassenen", sondern die "potentiellen Entwickler und Macher".

Dass es Verbesserungsbedarf in der deutschen Schule gibt ist ohne Zweifel, aber sie Reform zu nennen und etwas übers Bein zu brechen, was erst in 15 Jahren als Erfolg oder Misserfolg gemessen werden kann, jetzt aber für viel Chaos sorgt erschliesst sich mir nicht.

  1. Kleinere Klassen - ja
  2. Nachhilfe für die Schlechteren - ja
  3. sonderpädagogische und psychologische Beratung - ja
  4. Neues Noten System- egal
  5. Frontal Unterrichten? - nein
  6. Lehrer Weiter-/Fortbildung - Ja
  7. besseres oder schlechteres Abi - nein
  8. Kein Sitzenbleiben - nein 
  9. Englisch ab der 1. - ja
  10. Weitere Fremdsprachen ab der 3. - ja
  11. ein Wechsel der Primarschule ist nicht möglich - nein
  12. ein Wechsel von Gymnasium auf Stadtteilschule oder umgekehrt ist auch nicht möglich - nein
  13. Hamburg als eine von nur 3 Bundesländern. Umzug also noch schwieriger.
  14. Die Liste ist nicht zu Ende!

5. Frontalunterricht wird in den Klassen nicht mehr gemacht. 4. Die neuen Noten werden nichts ändern, sondern erst einmal zu viel Unverständnis führen und dann nach ein paar Jahren wie selbstverständlich ein Benotungssystem ist. Ob da nun drei "Daumen nach oben" oder zwei "Smileys" und eine "Baustelle" im Zeugnis stehen, es ist und bleibt eine Benotung.

Aber mal ehrlich für die Ja Punkte brauche ich KEINE Reform, sondern Geld und Geld ist was die Politik nicht hat. Allerdings wird das Geld auch für eine Schulreform gebraucht, aber für weitere Architektonischen Anliegen eben auch, die bei der Schulreform anfallen. Wir brauchen keine Gebäude, denn wir haben nicht mehr Kinder, sondern weniger, oder ist die Studie Quatsch????

Thursday, 10 June 2010

Wednesday, 5 May 2010

Zurücksetzten? Also auch nicht Vorstufen?

Toll, einmal in der Klasse, immer in der Klasse. Egal was. … Stoff, Lehrer, private Probleme, die Lehrer machen das ja, individuell …

Viele Beispiele, in denen eine "Versetzung" nur Gutes gebracht hat. So eine Entscheidung wird ja nicht leichtsinnig gefällt, von keinem. Und sollte es das geben, wird es das weiter geben; so wie Eltern ih Kind am Sonnabend in die Notaufnahme bringen mit befremdlichen Symptomen, damit das Kind am Wochenende betreut ist (WOW, das hat ein Unfallarzt erzählt, meine Güte, da bin ich noch nie drauf gekommen) Bizarr.

Jedenfalls sehe ich keine Vorteil, wenn es kein Zurückstufen gibt. So kann es ja wohl auch kein Vorstufen geben. Ich hatte ein Mädchen in der Klasse, die vorgestuft wurde. Gut so, dort konnte sie zeigen was sie konnte und wir fanden sie auch nicht mehr doof, weil sie immer alles besser wusste.

Gegen die Schulreform, so wie sie ist.
Gemeinesames lernen länger als jetzt, gerne, aber nicht so.
Goetsch hatte für alles Notfallantworten, wenn Eltern jetzige Probleme im neuen Schulsystem zur Lösung aussetzten. Na denn mal los.

Ich gehe wählen!

5.5.2010 MOPO

ARCHIV: Hamburgs Schulreform
 http://archiv.mopo.de/archiv/2010/20100505/hamburg/politik/verstossen_politiker_gegen_verfassung.html

Verstoßen Politiker gegen Verfassung?

RENATE PINZKE
Die Gegenvorlage des Bürgerschaftspräsidenten zum Volksentscheid der Initiative "Wir wollen lernen" sorgt für Ärger. Der Vorschlag des Parlaments mit dem Titel "Für eine bessere Schule" sei irreführend und möglicherweise sogar verfassungswidrig, so Walter Scheuerl, Sprecher der Initiative. Heute soll der Text, mit dem die Parteien für die sechsjährige Primarschule werben wollen, in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Die Initiative betont, sie setze sich seit ihrer Gründung im Mai 2008 für eine bessere Schule ein. Deshalb sei die von den Parteien geplante Bezeichnung "Für eine bessere Schule" unfair und irreführend. "Sie legt es darauf an, die Wähler zu verwirren und die Stimmen auf die Gegenvorlage der Bürgerschaftsparteien zu lenken", schimpft Scheuerl. Verfassungsrechtler Ulrich Karpen setzt noch einen drauf: Er verurteilt die Vorlage der Parteien als verfassungswidrig. Sie würde gleich gegen drei verfassungsrechtliche Verbote verstoßen: das Verbot, Abstimmungsteilnehmer irrezuführen, die Verantwortung der Bürgerschaft, verantwortlich und gewissenhaft zu agieren, sowie das Gebot der Waffengleichheit - die Initiative müsste ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Vorlage für die Stimmzettel um eine zusätzlich Überschrift ergänzen zu können.

Weder aus den Fraktionen noch aus der Bürgerschaftskanzlei gab es dazu einen Kommentar. Nur so viel: Die Vorlage sei noch in Bearbeitung. Das Wirrwarr hat einen Grund: Da die CDU sich weigert, mit der Linkspartei einen gemeinsamen Bürgerschaftsantrag zum Volksentscheid zu verfassen und zu verabschieden, muss nun Bürgerschaftspräsident Lutz Mohaupt einspringen. In seinem Namen werden die Parteien dann in die Abstimmung gehen.

Wednesday, 14 April 2010

Thursday, 8 April 2010

Na denn kuck mal hier

Die Goetsch-Pläne
Der Gesetzentwurf, mit dem Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) in Hamburg das
Elternwahlrecht abschaffen und die 6-jährige Primarschule einführen möchte, wurde als
Senatsvorlage mit der Bürscherschafts-Drucksache Drs. 19/3195 in die Hamburgische
Bürgerschaft eingebracht. Am 7. Oktober 2009 haben die Fraktionen der GAL und der CDU
gemeinsam mit Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaftssitzung vom 7.
Oktober 2009 sogleich in Erster und Zweiter Lesung gegen die Stimmen der großen
Mehrheit der SPD verabschiedet. Den Text dieses Primarschul-Gesetzes finden Sie hier:
HmbGVBl. Nr. 48 v. 27.10.2009. Ist unser Volksgesetzgebungsverfahren erfolgreich,
wird das am 7. Oktober 2009 zunächst von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz in
den wesentlichen Punkten (Abschaffung des Elternwahlrechts und Verlängerung der
Grundschulzeit auf 6 Jahre) hinfällig,
Das Primarschul-Gesetz leidet an zahlreichen inhaltlichen und fachlichen Mängeln. Hier
finden Sie eine ausführliche und übersichtliche:
Gegenüberstellung der Mängel und Einwendungen zum „Entwurf eine Gesetzes zur
Änderung des Hamburgerischen Schulgesetzes (Hamburgische Bürgerschaft Drs. 19/3195)“
______________________________________________
Das sog. Rahmenkonzept
Das Primarschul-Gesetz selbst enthält jedoch nur ansatzweise Andeutungen dazu, wie sich
die Schulsenatorin und ihre Planungsgruppe die "Primarschulen" vorstellen. Nähreres dazu
erfährt man indes im sog. Rahmenkonzept.
Am 2. Februar 2009 hat Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) das sog. "Rahmenkonzept"
ihrer Primarschul-Pläne vorgestellt:
Das schön klingende Versprechen vom "längeren gemeinsamen Lernen" entpuppt sich
danach als Konzept für eine Schulstruktur, die für die betroffenen Kinder neben der
Abschaffung der Gesamtschulen in erster Linie eines bedeutet: ein langes einsames
Lernen!
Der Kern des "Rahmenkonzepts" findet sich in den Erläuterungen der Behördenpläne zur
Primarschule auf den Seiten 10ff.:
1. Primarschulen mit bis zu 4 Standorten
Die Behörde plant Primarschulen mit bis zu 4 Standorten (siehe S. 11.: "So ist es zum
Beispiel möglich, an zwei oder drei Standorten Grundstufen unter je einer Abteilungsleitung
und an einem weiteren Standort die gemeinsame Unterstufe einzurichten.").
2. Klassen werden abgeschafft
Klassen und die damit verbundene starke soziale Bindung zu Klassenkameraden und
Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer soll es künftig nicht mehr geben (siehe S. 11, rechte
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
Spalte: "Eine auf Dauer angelegte Trennung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene
Klassen oder Lerngruppen ist nicht vorgesehen."). Dies benachteiligt vor allem die
lernschwächeren Kinder und Kinder mit ADS bzw. ADHS, da diese Kinder besonders auf
eine starke persönliche Beziehung in ihrer Lerngruppe angewiesen sind.
3. Jahrgangsübergreifender Unterricht über 3 Altersstufen
Die Kinder sollen schon "in der Grundstufe der Primarschule nach Möglichkeit
jahrgangsübergreifend unterrichtet" werden (S. 11, linke Spalte), und zwar möglichst über
3 Jahrgänge hinweg (siehe S. 11, rechte Spalte: "… besonders wirksam…, wenn mehr als
zwei Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden.").
4. Zurückbleiben der lernschwächeren Schüler
Das ursprünglich angekündigte Konzept der Förderung der schwächeren Schüler durch die
besseren Mitschüler hat die Behörde aufgegeben. Stattdessen soll die "Verweildauer" in
der Primarschule für die stärkeren Schüler auf bis zu 2 x 2 Jahre verkürzt werden
(Grundstufe und Unterstufe jeweils: "mindestens zwei höchstens vier Jahre"; S. 11, rechte
Spalte).
5. Statt Klassenlehrern künftig nur noch "Jahrgangsteams"
Die Betreuung der Kinder soll auf Grund der Abschaffung der Klassen künftig durch
"Jahrgangsteams" von 7-10 Lehrkräften oder noch "größeren Gruppen" (S. 15, linke
Spalte) erfolgen. Das einzelne Kind soll sich also künftig in jahrgangsübergreifenden
Lerngruppen an mehreren Standorten einer Primarschule zurecht finden und seine
Lernberichte von wechselnden Lehrer-"Jahrgangsteams" erhalten. Eine kontinuierliche
Beobachtung der individuellen Lernentwicklung wird damit faktisch erschwert.
6. Nur noch jährliche "Lerntentwicklungsberichte"
Es sollen zwar in "allen Jahrgangsstufen … mindestens zwei Lernentwicklungsgespräche"
mit den Eltern stattfinden, "die in eine schriftliche Lernvereinbarung zwischen der Schülerin
oder dem Schüler, den Eltern und den Lehrkräften münden" (S. 14, linke Spalte). Statt
halbjährlicher Zeugnisse sollen jedoch in den Jahrgangsstufen 0 bis 6 jeweils nur noch
"am Ende des Schuljahres Lernentwicklungsberichte erstellt" werden, bei denen am
Ende der Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 die "erreichten Kompetenzniveaus" zusätzlich in einem
Punktesystem "aufweisen". Noten enthält erst der für die Übergangsentscheidung auf
die weiterführende Schule maßgebliche Lernentwicklungsbericht am Ende des ersten
Halbjahres in Jahrgangsstufe 6 (S. 14, linke Spalte).
Durch diese Verschriftlichung der Lernstandsbewertung werden alle Kinder benachteiligt,
deren Eltern nicht in der Lage sind, sprachlich feinsinnig formulierte
Lernentwicklungsberichte in ihrem wahren Bedeutungsgehalt zu verstehen. Das
benachteiligt Kinder mit Migrationshintergrund ebenso wie zahlreiche andere Kinder. Die für
jeden verständliche Vergabe von Noten am Ende des ersten Halbjahres in
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
Jahrgangsstufe 6 kommt zu spät. Denn eine Reaktion der von schlechten Noten ihrer
Kinder betroffenen Eltern und eine Abhilfe sind zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr möglich.
7. Schulformentscheidung der Zeugniskonferenz
Die Behörde sieht drei Kriterien für die verbindliche Schulformentscheidung der
Zeugniskonferenz in Jahrgangsstufe 6 vor, die "gewichtet" in die Entscheidung einfließen
sollen; wie diese "Gewichtung" erfolgen soll, bleibt offen, lässt der Behörde also einen
breiten Steuerungsspielraum:
(1) Erstes Element ist der am Ende des ersten Halbjahres in Jahrgangsstufe 6 erstellte
"Lernentwicklungsbericht": Im Durchschnitt aller Fächer sowie in mindestens zwei der drei
Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen "die in den Rahmenplänen festgelegten
kompetenzorientierten Anforderungen erreicht sein"; welche das sind, ist einstweilen offen
(S. 16, rechte Spalte).
(2) Zweites Element sollen "valide Kompetenzfeststellungsverfahren in Deutsch,
Mathematik und Englisch" sein, für welche derzeit noch "empirisch belastbare Tests zur
Individualdiagnostik entwickelt" werden (S. 17, linke Spalte). Letzteres ist ein Widerspruch in
sich, da ein erst noch zu entwickelnder Test erst nach einigen Jahren praktischer
Anwendung zeigt, ob er empirisch belastbar ist - oder vielleicht nichts taugt. Diese Tests
sollen am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 (also etwa im Dezember)
angewendet werden.
(3) Drittes Element sollen "die Einschätzungen der Lehrerinnen und Lehrer in Bezug
auf überfachliche und soziale Kompetenzen (wie Lernstrategien und
Selbstwirksamkeitsüberzeugungen)" sein (S. 17, linke Spalte). Dieses Element soll, wie
bei der Vorstellung des Konzeptes von einem Behördenvertreter erläutert wurde, besonders
stark "gewichtet" (siehe oben) werden.
8. Entmündigung der Eltern
Die Eltern sollen nur dadurch einbezogen werden, dass die "erreichten fachlichen,
überfachlichen und sozialen Kompetenzen in Verbindung mit dem Lernentwicklungsbericht"
in einem "ausführlichen und verbindlichen Gespräch" Anfang Januar erörtert werden, in dem
"gemeinsam über den weiteren Bildungsweg des Kindes beraten wird" (S. 17 linke Spalte).
Anschließend entscheidet "im Januar ... die Zeugniskonferenz über die vorläufige
Übergangsberechtigung zum Gymnasium" (S. 17, linke Spalte). Sind die Eltern mit dem
Beschluss nicht einverstanden, können sie ein "besonderes Aufnahmeverfahren"
beantragen, in dem "alle Dokumente erneut geprüft" werden, "die Lehrkräfte aus der
Primarschule" und die "Lehrkräfte aus dem Gymnasium" sowie der Schüler und seine Eltern
selbst "einbezogen" werden. "Im Anschluss wird eine endgültige Entscheidung über die
Erteilung der Übergangsberechtigung getroffen" (S. 17, linke Spalte; das Konzept lässt
offen, von wem).
Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Eltern - und zwar gerade Eltern aus eher
"bildungsnahen" Familien - sich trauen würden, ein solches "besonderes
Aufnahmeverfahren" zu beantragen.
© www.wir-wollen-lernen.de (Stand: Oktober 2009)
9. Fazit: Langes einsames Lernen
Zusammenfassend läst sich festhalten, dass das Rahmenkonzept im Falle seiner
Umsetzung zu einer Verstärkung der sozialen Disparitäten führen wird, vor allem aber
durch die Kombination der folgenden Strukturen:
- Abschaffung der Klassen
- Einführung eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts
- an mehren Schulstandorten
- bei gleichzeitiger Einführung von Lehrer-"Jahrgangsteams"
die Schulen zu einem Ort der möglichen Vereinsamung vieler Kinder, und zwar gerade der
sozial ohnehin benachteiligten Familien, machen würde.
Von der von Frau Senatorin Goetsch viel beschworenen Idee eines angeblichen "längeren
gemeinsamen Lernens" ist ein Rumpfkonzept geblieben, das für die betroffenen Kinder in
den ersten Schuljahren ein "langes einsames Lernen" bedeuten würde.
Nur Kinder, die schon im Alter von 6 oder 7 Jahren sozial stark und selbstbewusst genug
sind,
- um sich in einem jahrgangsübergreifenden Kurssystem zurecht zu finden
- und mit Unterricht ohne Klassenfreunde und Klassenlehrerin,
- dafür aber an mehreren Schulstandorten einer Primarschule
klar zu kommen, würden hier bestehen können. Tausende Kinder würden aber auf der
Strecke bleiben.